Bin ich als FreieR DienstnehmerIn kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert?

Sobald deine monatliche Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro liegt, muss dich dein Arbeitgeber bei der Sozialversicherung anmelden und du bist vollversichert. Wenn die Bezahlung für deine Leistung unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und du keinen anderen Job hast, über den du versichert bist, musst du dich selbst versichern!