Ja, die meisten Sozialleistungen wie Betriebsküche, Freizeitangebote, günstiger Einkaufen, Kinderbetreuungseinrichtung, Betriebsarzt usw. sind in Betriebsvereinbarungen geregelt und diese sind auch auf dich anzuwenden. Sollten Sozialleistungen über den Betriebsratsfonds abgewickelt werden und Zeitarbeitskraft auch in diesen einzahlen, so gelten diese selbstverständlich auch für Zeitarbeitskräfte. Wirst du länger als vier Jahre im gleichen Betrieb überlassen, musst du auch in betriebliche Pensionsvorsorgekassen und Zusatzversicherungen mitaufgenommen werden.