„Doppelte Arbeit, doppelter Stress“
- Wenn du eine Teilzeitstelle und zusätzlich noch geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- Wenn du ein Freies Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze und zusätzlich geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- Wenn du mehrere geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- Wenn du ein versicherungspflichtiges (Freies) Dienstverhältnis hast und zusätzlich auf Honorarbasis als NeueR SelbstständigeR arbeitest…
- Mach was!
Über 250.000 Menschen in Österreich arbeiten wie Sotany in mehreren Jobs gleichzeitig. Gerade im Bereich der Erwachsenenbildung arbeiten viele von ihnen dabei auch in unterschiedlichen Vertragsformen, sowohl als Angestellte als auch als Selbstständige. Das kann zu Vorteilen, aber auch zu erheblichen Nachteilen führen. Im schlimmsten Fall kommt es dadurch zu Nachzahlungen bei der Steuer und für deine Sozialversicherung, sodass dir nicht das Geld bleibt, das du dir erwartet hättest.
Lies hier mehr dazu, denn du solltest gut informiert sein, damit du dabei nicht draufzahlst, sondern das Beste für dich rausholen kannst!
Zwei Jobs, dreimal so kompliziert, viermal so anstrengend? Wir zeigen dir ganz unkompliziert, was du wissen musst!
Je nachdem, wie deine unterschiedlichen Jobs ausfallen, fallen auch deine Beiträge für die Sozialversicherung aus. Das Risiko besteht darin, dass du durch ein oder mehrere geringfügige Dienstverhältnisse Nachzahlungen von der Sozialversicherung und der Steuer erhältst. Das musst du unbedingt wissen und einplanen, damit du weißt, was dir am Ende von deinen zusätzlichen Einkommen tatsächlich übrig bleibt und es zu keiner bösen Überraschung für dich kommt!
Kombination 1:
Wenn du eine Teilzeitstelle und zusätzlich noch geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- …dann bist du durch den versicherungspflichtigen Teilzeitjob bereits vollversichert.
- …dann wirst du ABER von der Sozialversicherung eine Vorschreibung über höhere Beitragszahlungen erhalten, da deine anderen geringfügigen Dienstverhältnisse deine Beitragsberechnungsgrundlage erhöhen!
- …dann zahlen die Dienstgeber der geringfügigen Verträge nur die Unfallversicherungsbeiträge für dich, nicht die höheren Beitragszahlungen für die Sozialversicherung!
Kombination 2:
Wenn du ein Freies Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze und zusätzlich geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- …dann bist du durch das versicherungspflichtige Freie Dienstverhältnis vollversichert.
- …dann wirst du ABER auch in dieser Variante von der Sozialversicherung eine Vorschreibung über höhere Beitragszahlungen erhalten, da deine anderen geringfügigen Dienstverhältnisse wieder deine Beitragsberechnungsgrundlage erhöhen!
- Die Dienstgeber der geringfügigen Verträge zahlen wieder nur die Unfallversicherung für dich.
„In meiner Branche gibt es kaum Vollzeitstellen, deswegen brauche ich mindestens zwei Jobs, um über die Runden zu kommen.“
Kombination 3:
Wenn du mehrere geringfügige (Freie) Dienstverhältnisse hast…
- …und du mit deinen Dienstverhältnissen insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, dann gelten alle Bestimmungen so, als hättest du nur eine geringfügige Beschäftigung.
- …und du mit dem Entgelt deiner geringfügigen Beschäftigungen insgesamt über die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 € pro Monat kommst, dann musst du dich selbst versichern (für Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pension) und erhältst von der Sozialversicherung eine Vorschreibung über deine Beiträge!
- …dann zahlen die Dienstgeber der geringfügigen Verträge nur deine Unfallversicherung!
Kombination 4:
Wenn du ein versicherungspflichtiges (Freies) Dienstverhältnis hast und zusätzlich auf Honorarbasis als NeueR SelbstständigeR arbeitest…
- …dann wird von der Sozialversicherung zwischen dem (Freien) Dienstverhältnis und den Werkverträgen aufgerechnet!
- …dann gilt insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage für dich!
- …dann erfolgt die Beurteilung der Pflichtversicherung nach mehreren Gesetzen, dem ASVG für (Freie) Dienstverhältnisse und dem GSVG für Werkverträge.
- …und die Summe deiner Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage von 6.060,00 € brutto monatlich übersteigt, erhältst du zu viel bezahlte Beiträge im Nachhinein zurück!
- …dann musst du die Erstattung der zu hohen Beiträge innerhalb von 3 Jahren ab Ende des Beitragsjahres beantragen!
- …dann kannst du eine „Differenzbeitragsvorschreibung“ auf die Höchstbeitragsgrundlage (Stand 2024: 6.060,00 € brutto/Monat) im zweiten Versicherungssystem beantragen!
Erzähl uns von dir!
Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!