Dreiste Inserate

Manche Arbeitgeber sind verdammt dreist …

… dieses Video gibt dir einen kleinen Einblick, wie dreist!

Denn ein Volontariat ist nur zum Schnuppern gedacht, es soll dir lediglich die Möglichkeit geben, Arbeitsabläufe in der Praxis kennenzulernen. Es besteht keine Anwesenheits- & Arbeitsverpflichtung.

Du musst jederzeit kommen & gehen können, ganz wie du es möchtest, denn du bist keine reguläre Arbeitskraft.

Wirst du trotzdem wie eine behandelt, dann musst du auch entsprechend dem Kollektivvertrag der Branche bezahlt werden!

Doch in diesem Inserat werden hohe Anforderungen gestellt, die zeigen, dass eine vollwertige Arbeitskraft mit Fachwissen gesucht wird – jedoch ohne sie bezahlen zu wollen!

Hier zeigen wir dir anhand von Beispielen besonders dreister Stellenausschreibungen, worauf du achten musst, damit du nicht für dumm verkauft wirst!

Denn die Erfahrung zeigt: Ausschreibungen lassen Rückschlüsse auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu & sind ein erster Indikator dafür, ob Beschäftigte angemessen & rechtskonform behandelt & bezahlt werden.

All diese Ausschreibungen haben gemein: Es werden Arbeitsverhältnisse ausgeschrieben, die auf Grund der Tätigkeiten & Einbindung in Betriebe nicht wirklich nach selbstständigen Tätigkeiten, guten Jobs oder tatsächlichen Praktika aussehen. Es werden zwar hohe Qualifikationen vorausgesetzt & es wird „Teamfähigkeit, Flexibilität & Belastbarkeit“ gefordert, diese sollen aber entweder nicht laut Kollektivvertrag, sondern gar nicht oder nur mit knappen Stundenhonoraren entlohnt werden.

Sexismus & fehlende Gehaltsangaben

Leider sind auch diskriminierende Stellenanzeigen keine Seltenheit, obwohl sie verboten sind.

Denn Unternehmen sowie private & öffentlich-rechtliche Arbeitsvermittler dürfen einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes in diskriminierender Weise ausschreiben oder ausschreiben lassen.

Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt bei Stelleninseraten eine klare Gehaltsangabe & verbietet diskriminierende Formulierungen.

Stelleninserate müssen geschlechtsneutral formuliert & diskriminierungsfrei in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion oder Weltanschauung und sexuelle Orientierung sein.

Bei Verstößen gegen das Gebot ist eine Verwaltungsstrafe vorgesehen. Einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde können BewerberInnen selbst oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.

Nähere Informationen & Musteranträge zur Bestrafung von Inseraten findest du hier.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass jemand zwar auf Basis von einem Freien Dienstvertrag, einem Werkvertrag oder Honorarnoten arbeitet, aber tatsächlich unselbstständige Arbeiten leistet wie Angestellte in einem regulären Arbeitsverhältnis.

Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie mit weit weniger Geld auskommen müssen als ihre angestellten KollegInnen, auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- & Weihnachtsgeld bleibt ihnen verwehrt.

Selbstständige, die sich bei der SVS selbstversichern müssen, erhalten erst ab dem 42. Tag Krankengeld. Die tägliche Mindesthöhe beträgt 9,52 Euro. Sie haben fast nie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, weil sie sie sich nicht leisten können. Im Vergleich zu Angestellten bleibt ihnen eine echte soziale Absicherung verwehrt.

Letzten Endes zählt für die arbeits- und sozialrechtliche Bewertung eines Arbeitsverhältnisses aber immer, wie es in der Praxis gelebt wird, & nicht, was zuvor vereinbart wurde.

Bei versteckten Arbeitsverhältnissen, also bei scheinselbstständig Beschäftigten, kann es rückwirkend zu Anstellungen kommen & Gehälter können nachgefordert werden.

Fühlst du dich benachteiligt, weil du deiner Meinung nach scheinselbstständig bist & lieber angestellt werden würdest? Dann kannst du dein Arbeitsverhältnis durch die ÖGK prüfen lassen!

So entsteht dir kein Verlust von Sozialversicherungsbeiträgen & du kannst dein Gehalt nachfordern, das die unrechtmäßig vorenthalten wurde.

Der Praktika-Schmäh

Ein Praktikum ist ein Ausbildungsverhältnis, das im Rahmen eines Lehrplans vorgeschrieben ist. Jedes „Praktikum“, das nicht während einer Ausbildung, sondern „freiwillig“ absolviert wird, ist rechtlich betrachtet kein Praktikum, sondern ein reguläres befristetes Arbeitsverhältnis.

Bei einem Praktikum steht das Lernen im Vordergrund. Man ist nicht in den betrieblichen Ablauf eingebunden & soll nicht eigenverantwortlich ohne Anleitung arbeiten müssen. PraktikantInnen sind nicht dazu gedacht, reguläres Personal zu ersetzen.

Manche Unternehmen versuchen allerdings, mittels Praktika BerufseinstiegerInnen zu Dumpinglöhnen als billige Arbeitskräfte auszubeuten.

Soll man wie hier beschrieben „selbstständig und eigeninitiativ“ & auch noch flexibel arbeiten, deutet vieles schon auf ein Arbeitsverhältnis hin.

Du solltest auch nicht im Namen des Unternehmens auftreten & „Kundenanfragen und Kundenfeedback“ beantworten müssen. Deine Arbeit darf für den laufenden Betrieb des Unternehmens nicht zwingend notwendig sein.

Wenn du Fragen zu deinem eigenen Praktikum hast, berät dich GPA-djp Jugend & bietet dir auch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit deines Praktikums-Vertrag zu überprüfen.