„Noch bin ich jung und kann diesen Job machen, aber später könnte ich unter diesen Bedingungen nicht mehr arbeiten.“
- Wenn du für mehrere Tage im Monat fallweise beschäftigt wirst…
- Auch wenn du nur wenige Tage pro Monat arbeitest, darfst du nicht fallweise beschäftigt werden, wenn…
- Mach was!
- Fallweise Beschäftigte werden für jeden einzelnen Tag ihrer Tätigkeit bei der Sozialversicherung an- und wieder abgemeldet. Dadurch haben sie auch nur für einzelne Tage einen Gehaltsanspruch & Versicherungsschutz. Unsere Forderungen zu fallweiser Beschäftigung sind:
Suzana arbeitet neben ihrer Ausbildung zwei bis drei Tage pro Monat in der Personenbetreuung. Ihr Job ist es, Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen den Alltag zu erleichtern. Sie begleitet sie zu Ausflügen, besucht sie und hilft ihnen bei ihren Erledigungen. Dafür verdient sie rund 200 bis 300 Euro monatlich. Weil sie immer nur für einzelne Tage und unregelmäßig arbeitet, wird sie für jedes Mal extra an- und wieder abgemeldet. Kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert wird sie dafür nicht, da sie aber noch bei ihrer Mutter mitversichert ist, ist das für sie in Ordnung.
Sobald sie sich allerdings nicht mehr mitversichern lassen kann, weil sie zu alt dafür ist, kann sie diesem Job nicht mehr nachgehen, obwohl sie ihre Arbeit ausgesprochen gerne macht. Suzana sagt, für sie ist diese Art zu arbeiten ok, solange man jung ist, aber dass man schon wissen sollte, in welche Fallen man dabei tappen kann. Lies hier mehr dazu, was diese potenziellen Fallen sind, damit du sie sicher umgehen kannst!
Fallweise Beschäftigung darf für dich nicht zur Falle werden! Wir zeigen dir, worauf du aufpassen musst!
Fallweise beschäftigt werden kannst du nur, wenn du in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt wirst und der Arbeitseinsatz für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Wenn du fallweise beschäftigt bist, gilt jeder einzelne Arbeitstag als eigenständiges Dienstverhältnis. Das bedeutet vor allem, dass du nicht durchgehend versichert bist, sondern nur an den einzelnen Tagen, an denen du arbeitest.
Für die Beurteilung dafür, ob du geringfügig beschäftigt und damit nicht versicherungspflichtig bist, zählt in diesem Fall nur das Gehalt, das du an einem Tag verdienst. Die Summe deines monatlichen Einkommens ist dafür nicht ausschlaggebend, weil die einzelnen fallweisen Beschäftigungen nicht zusammenrechnet werden.
Wenn du für mehrere Tage im Monat fallweise beschäftigt wirst…
- …dann wirst du für die Tage, an denen dein Gehalt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet (das entspricht mehr als 518,44 €) voll versichert.
- …dann musst du an Tagen, an denen dein Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, nur unfallversichert und nicht kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert werden.
- …dann dürfen deine Arbeitstage nur „von Einsatz zu Einsatz“ vereinbart werden.
„Wenn ich meine Arbeit nicht wirklich gerne machen würde, dann würde ich mich wohl wie eine Tagelöhnerin fühlen. Eigentlich ist dieses tageweise an- und abmelden ungerecht.“
Auch wenn du nur wenige Tage pro Monat arbeitest, darfst du nicht fallweise beschäftigt werden, wenn…
- …du dich beispielsweise dazu verpflichtest, nur einmal wöchentlich an einem im Voraus bereits fixierten Tag (z.B. jeden Montag) oder einmal monatlich (z.B. jeden 15. oder jeden letzten Freitag im Monat) zu arbeiten.
- …mit dir im Voraus bestimmte regelmäßig wiederkehrende Arbeitsleistungen vereinbart werden.
Sobald eines dieser Kriterien auf dich zutrifft und du doch regelmäßig statt fallweise beschäftigt wurdest, musst du von deinem Arbeitgeber durchlaufend, also vom ersten bis letzten Arbeitseinsatz versichert werden!
Erzähl uns von dir!
Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!
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Mach was!
Fallweise Beschäftigte werden für jeden einzelnen Tag ihrer Tätigkeit bei der Sozialversicherung an- und wieder abgemeldet. Dadurch haben sie auch nur für einzelne Tage einen Gehaltsanspruch & Versicherungsschutz. Unsere Forderungen zu fallweiser Beschäftigung sind:
- Fallweise Beschäftigung soll nur mit einer sachlichen Rechtfertigung möglich sein dürfen! Beispielsweise bei Festivals oder bei Messen, ansonsten gilt es Beschäftigte durchgehend anzustellen & zu versichern.