

„Du gehst zu deinem Arbeitgeber um 9 in der Früh und bleibst bis Mitternacht.“
- Wenn du einen Freien Dienstvertrag unterschreibst, dann…
- Der Unterschied zu einem regulären Dienstvertrag ist zum Beispiel, dass…
- Gemeinsamkeiten mit regulären Dienstverhältnissen sind, dass…
- Mach was!
Andreas H. hat jahrelang als „Freier Mitarbeiter“ in einem großen Architekturbüro gearbeitet und war somit offiziell selbstständig für Projektabwicklungen tätig. Der Konkurrenzdruck war hoch und viele Überstunden waren Alltag. Wenn ein Wettbewerb in der Endphase war, galt es als normal, dass alle bis zu 370 Stunden im Monat gearbeitet haben. Theoretisch hätte er nach eigenem Ermessen, von Zuhause aus und ohne strenge Vorgaben arbeiten sollen – in der Realität sah dies aber ganz anders aus.
Die Routinen im Architekturbüro waren klar strukturiert, es gab fixe Arbeitszeiten, Arbeitsplätze und Dienstanweisungen, die zu befolgen waren. Allerdings hätte das so ganz und gar nicht laufen sollen. Lies hier mehr dazu, denn heute ist Andreas glücklich mit seinem Beruf und das solltest du auch sein!
Freie Dienstverträge dürfen nicht frei von Sicherheit sein! Wir zeigen dir, worauf du achten musst, damit es dir gut geht!
Unsicher können Freie Dienstverträge vor allem deswegen werden, weil sie sich rechtlich zwischen einem regulären Dienstverhältnis mit Anstellung und einem Arbeitsverhältnis auf selbstständiger Basis bewegen. Wichtig ist dabei, dass Freie DienstnehmerInnen wie Angestellte nur ihr Bemühen, also ihre Zeit und Energie für die vereinbarte Tätigkeit zur Verfügung stellen müssen. Sie müssen aber kein fertiges Produkt abliefern, für dessen ordnungsgemäßes Funktionieren sie haften.
Wenn du einen Freien Dienstvertrag unterschreibst, dann…
- gehst du ein sogenanntes „Dauerschuldverhältnis“ ein. Du haftest nicht für ein bestimmtes Ziel, also ein Werk oder Produkt.
- verpflichtest du dich auf Zeit für ein Honorar eine bestimmte Dienstleistung bei einem Arbeitgeber zu erbringen.


„Als ich angefangen habe, sind da 30-40 Leute gesessen. Darunter waren zwei Angestellte: die Sekretärinnen. Der Rest: Freie. “
Der Unterschied zu einem regulären Dienstvertrag ist zum Beispiel, dass…
- du einer viel geringeren Weisungsgebundenheit unterliegst als Angestellte.
- du frei von Kontrolle und ohne disziplinäre Vorgaben arbeiten kannst.
- für dich keine Bekleidungs- oder Pausenvorschriften gelten.
- du dich nicht in den Betrieb einfügen und anpassen musst, sondern du dein eigener Chef bist.
Gemeinsamkeiten mit regulären Dienstverhältnissen sind, dass…
- die von dir benötigten Arbeitsmaterialien wie zum Beispiel Computer, E-Mail-Adresse, Telefon oder auch Werkzeuge im Wesentlichen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
- du die Arbeitsleistung persönlich erbringst und nicht an andere weitergibst.
- du dich, wenn du krank oder verhindert bist, nicht um eine Vertretung für dich bemühen musst.
- die Haftung und das Risiko für den Erfolg deiner erbrachten Leitung liegen beim Arbeitgeber, nicht bei dir.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Für die „Phase 1“ des Härtefall-Fonds hast du nur noch bis Freitag, den 17. April 2020 Zeit. Die Antragstellung für „Phase 2“ ist ab Montag, 20. April 2020 hier möglich.
Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung.
Generell ist die Antragstellung für den Härtefall-Fonds weiterhin bis 31.12.2020 möglich.
Freie DienstnehmerInnen gelten als förderbar, wenn sie eine monatliche Normalarbeitszeit darstellen können. Dafür gelten keine Formvorschriften, es reicht wenn du durch eigene Aufzeichnungen oder kontinuierliche Zahlungseingänge belegen kannst, dass du regelmäßige Arbeitsleistungen für den Auftraggeber erbringst, der für dich um die Kurzarbeit ansucht.
Durch die Kurzarbeit kann deine Arbeitszeit auf bis zu null Stunden verringert werden und trotzdem bekommst du dafür 80 bis 90 Prozent deines ganzen Gehalts weiterbezahlt.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit!
- Grundsätzlich kommen alle DienstnehmerInnen für Kurzarbeit, egal ob Teilzeit, befristet oder als Leiharbeitskraft beschäftigt in Frage.
- Mitglieder des geschäftsführenden Organs sind förderbar, wenn sie ASVG-versichert sind.
- Lehrlinge sind förderbar.
- Freie DienstnehmerInnen sind förderbar, wenn eine monatliche Normalarbeitszeit dargestellt werden kann.
Nur geringfügig Beschäftigte, Beamte, Ein-Personen-UnternehmerInnen und Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht von den Kurzarbeitsregelungen umfasst.
Durch die Kurzarbeit kann deine Arbeitszeit auf bis zu null Stunden verringert werden und trotzdem bekommst du dafür 80 bis 90 Prozent deines ganzen Gehalts weiterbezahlt.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit!
Erzähl uns von dir!
Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!
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Wir fordern die allgemeine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Freien DienstnehmerInnen mit Angestellten! Das beinhaltet:
- Die Ausweitung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes auch für schwangere Freie Dienstnehmerinnen! Das betrifft beispielsweise die Höchstarbeitszeit, das Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit & Überstunden, aber auch ein Verbot von Arbeiten mit gefährlichen Giftstoffen oder in Räumen in denen geraucht werden darf.
- Jährliche Honorarerhöhungen, analog zur KV Erhöhung.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Überstundenzuschläge auch für Freie DienstnehmerInnen
- Gleiche Kündigungsfristen wie für Angestellte.
Bitte fülle alle Pflichtfelder aus!