Bei der regelmäßigen Leistung von Überstunden und dem Wunsch, Zeitausgleich zu konsumieren, ist auf jeden Fall eine Vereinbarung mit der Firma notwendig, in der du arbeitest. Ob darüber hinaus noch eine Verpflichtung besteht, dies der Überlassungsfirma zu melden, wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Deinen Krankenstand musst du auf jeden Fall an beide melden.