VolontärInnen gelten nicht als ArbeitnehmerInnen, deswegen gelten für sie kein Urlaubs- und Arbeitszeitgesetz oder andere Schutzvorschriften. Da VolontärInnen ohnehin keinerlei Arbeitszeitvorgaben, Anwesenheits- oder Arbeitsvorgaben erhalten dürfen, braucht es diese Bestimmungen für sie nicht.