Fallweise bedeutet, dass Arbeitseinsätze nicht im Vorfeld vereinbart werden dürfen, sondern kurzfristig und spontan erfolgen müssen – wenn beispielsweise zwei Tage bei etwas ausgeholfen wird, gefolgt von einem Tag Unterbrechung und einem weiteren Arbeitstag. Jedenfalls dürfen unabhängig von der Bezahlung nicht mehr als fünf Tage in einem Monat gearbeitet werden.