Für dich gelten die gleichen Rechte, wie auch für alle anderen Angestellten. Für dich gilt also:
- das Urlaubsrecht,
- das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- das Recht auf Pflegefreistellung,
- das Recht auf Abfertigung und
- die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).