Volle Einbeziehung von Freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz!

Volle Einbeziehung von Freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz!

Das Mutterschutzgesetz wurde geschaffen, um schwangere Arbeitnehmerinnen abzusichern und die Gesundheit von Mutter und Kind auch im Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Doch was viele nicht wissen ist, dass das Mutterschutzgesetz für viele unselbständig erwerbstätige Frauen in Österreich, nämlich für die Freien Dienstnehmerinnen, nicht zur Gänze gilt.

Daraus ergibt sich eine Vielzahl an Benachteiligungen, wie keine geltende Höchstarbeitszeit oder andere Schutzvorschriften vor Giftstoffen, körperlich schwer belastender Arbeit, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit.

Daher fordert die GPA-djp die Einbeziehung von Freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz. Dieses Gesetzt muss für alle unselbständig erwerbstätigen Arbeitnehmerinnen gleichermaßen gelten, unabhängig vom Arbeitsvertrag!

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