Dann kannst du ab dem ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab dem 4. Tag eine „Unterstützungsleistung“ in der Höhe von 31,08 Euro (für das Jahr 2020) in Anspruch nehmen. Zuständig ist dafür die SVS.
Und du kannst einen Antrag auf Unterstützung durch den Härtefall-Fonds der Republik stellen! Hier kann der Antrag gestellt werden.