Ja, dein Arbeitgeber muss dein Entgelt weiterzahlen. Die Firma bekommt diese Kosten dann entsprechend ersetzt. Die Bundesregierung hat inzwischen bestätigt, dass eine Entgeltfortzahlung abgesichert ist.
Dein Arbeitgeber kann mit einem Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Wirkungsbereich die Quarantäne verhängt wurde, das von ihm geleistete Entgelt sowie den darauf entfallenden Dienstgeberanteil für die Sozialversicherung vom Bund zurückfordern. Der Antrag muss binnen 6 Wochen ab dem Tag der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einlangen. In Wien ist die MA 40 zuständig.