Wenn du jährlich mehr als 5.361,72 Euro Gewinn erwirtschaftest. Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung ist immer dein steuerpflichtiges Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben) zuzüglich Hinzurechnungen (gemäß § 25 Abs. 2 GSVG), diese sind vor allem bezahlte Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge.