Nein, du bist nicht arbeitslosenversichert, kannst aber freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Dabei besteht die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen (ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage). Die Beitragsgrundlage muss bei Eintritt in die Arbeitslosenversicherung gewählt werden und gilt dann für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung!