Nein, natürlich nicht! Für dich gilt der gleiche Kollektivvertrag wie für deine KollegInnen und du musst mit Ausnahme einer kurzzeitigen Entwicklungseinstufung auch identisch eingestuft werden.
Nein, natürlich nicht! Für dich gilt der gleiche Kollektivvertrag wie für deine KollegInnen und du musst mit Ausnahme einer kurzzeitigen Entwicklungseinstufung auch identisch eingestuft werden.