Ja, auch wenn du Teilzeit arbeitest, darf dir die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb nicht verweigert werden, du darfst als TeilzeitbeschäftigteR nicht benachteiligt werden.
Ja, auch wenn du Teilzeit arbeitest, darf dir die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb nicht verweigert werden, du darfst als TeilzeitbeschäftigteR nicht benachteiligt werden.