Noch wurde erst die „Phase 1“ des Härtefall-Fonds für Selbstständige in Kraft gesetzt, dessen Bezugskriterien sehr streng sind viele Selbstständige ausschließen. Die „Phase 2“ des Härtefall-Fonds, in der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden soll, soll nach Ostern starten!
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind bisher neben den Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro monatlich zulässig.