Ja, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigt. Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist keine Abrechnung als vollversicherteR BeschäftigteR möglich.
Ja, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigt. Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist keine Abrechnung als vollversicherteR BeschäftigteR möglich.