Ja, dein Arbeitgeber muss eine 6-wöchige Künd­ig­ungs­frist einhalten. Wenn dein Arbeitgeber das Dienstverhältnis vor Ablauf der 6 Wochen auflösen möchte, steht dir eine Kündigungsentschädigung zu – das ist alles, was du während der Kündigungsfrist verdient hättest!