Grundsätzlich wurde seitens der Regierung angekündigt, eine flächendeckende Kinderbetreuung zu gewährleisten, allerdings gibt es Schulen & Kindergärten von denen die Betreuung nur bestimmten Berufsgruppen gewährt wird.
Wurde dir eine Betreuungsmöglichkeit verweigert, obwohl dein Kind notwendigerweise betreut werden muss und du keine andere Betreuungsperson zur Verfügung hast, liegt ein berechtigter Dienstverhinderungsgrund vor, den du deinem Arbeitgeber unverzüglich melden musst.