„Du gehst zu deinem Arbeitgeber um 9 in der Früh und bleibst bis Mitternacht.“
- Wenn du einen Freien Dienstvertrag unterschreibst, dann…
- Der Unterschied zu einem regulären Dienstvertrag ist zum Beispiel, dass…
- Gemeinsamkeiten mit regulären Dienstverhältnissen sind, dass…
- Mach was!
- Wir fordern die allgemeine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Freien DienstnehmerInnen mit Angestellten! Das beinhaltet:
Andreas H. hat jahrelang als „Freier Mitarbeiter“ in einem großen Architekturbüro gearbeitet und war somit offiziell selbstständig für Projektabwicklungen tätig. Der Konkurrenzdruck war hoch und viele Überstunden waren Alltag. Wenn ein Wettbewerb in der Endphase war, galt es als normal, dass alle bis zu 370 Stunden im Monat gearbeitet haben. Theoretisch hätte er nach eigenem Ermessen, von Zuhause aus und ohne strenge Vorgaben arbeiten sollen – in der Realität sah dies aber ganz anders aus.
Die Routinen im Architekturbüro waren klar strukturiert, es gab fixe Arbeitszeiten, Arbeitsplätze und Dienstanweisungen, die zu befolgen waren. Allerdings hätte das so ganz und gar nicht laufen sollen. Unter diesen Umständen war ein Freier Dienstvertrag nicht mehr erfüllt. Lies hier mehr dazu, denn heute ist Andreas glücklich mit seinem Beruf und das solltest du auch sein!
Freie Dienstverträge dürfen nicht frei von Sicherheit sein! Wir zeigen dir, worauf du achten musst, damit es dir gut geht!
Unsicher können Freie Dienstverträge vor allem deswegen werden, weil sie sich rechtlich zwischen einem regulären Dienstverhältnis mit Anstellung und einem Arbeitsverhältnis auf selbstständiger Basis bewegen. Wichtig ist dabei, dass Freie DienstnehmerInnen wie Angestellte nur ihr sorgfältiges Bemühen, also ihre Zeit und Energie für die vereinbarte Tätigkeit zur Verfügung stellen müssen. Sie müssen aber kein fertiges Produkt abliefern und haften dabei nicht für einen bestimmten Erfolg.
Wenn du einen Freien Dienstvertrag unterschreibst, dann…
- gehst du ein sogenanntes „Dauerschuldverhältnis“ ein. Du haftest nicht für ein bestimmtes Ziel, also ein Werk oder Produkt.
- verpflichtest du dich auf Zeit für ein Honorar eine bestimmte Dienstleistung bei einem Arbeitgeber zu erbringen.
„Als ich angefangen habe, sind da 30-40 Leute gesessen. Darunter waren zwei Angestellte: die Sekretärinnen. Der Rest: Freie. “
Der Unterschied zu einem regulären Dienstvertrag ist zum Beispiel, dass…
- du einer viel geringeren Weisungsgebundenheit unterliegst als Angestellte.
- du frei von Kontrolle und ohne disziplinäre Vorgaben arbeiten kannst.
- für dich keine Bekleidungs- oder Pausenvorschriften gelten.
- du dich nicht in den Betrieb einfügen und anpassen musst.
Gemeinsamkeiten mit regulären Dienstverhältnissen sind, dass…
- die von dir benötigten Arbeitsmaterialien wie zum Beispiel Computer, E-Mail-Adresse, Telefon oder auch Werkzeuge im Wesentlichen vom Dienstgeber bereitgestellt werden müssen.
- du die Arbeitsleistung persönlich erbringst und nicht an andere weitergibst.
- du dich, wenn du krank oder verhindert bist, nicht um eine Vertretung für dich bemühen musst.
- die Haftung und das Risiko für den Erfolg deiner erbrachten Leitung liegen beim Arbeitgeber, nicht bei dir.
Erzähl uns von dir!
Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!
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Mach was!
Wir fordern die allgemeine arbeitsrechtliche Gleichstellung von Freien DienstnehmerInnen mit Angestellten! Das beinhaltet:
- Die Ausweitung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes auch für schwangere Freie Dienstnehmerinnen! Das betrifft beispielsweise die Höchstarbeitszeit, das Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit & Überstunden, aber auch ein Verbot von Arbeiten mit gefährlichen Giftstoffen oder in Räumen in denen geraucht werden darf.
- Jährliche Honorarerhöhungen, analog zur KV Erhöhung.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Überstundenzuschläge auch für Freie DienstnehmerInnen
- Gleiche Kündigungsfristen wie für Angestellte.