„Was passiert aber, wenn man krank wird? Keine Leistung, kein Verdienst.“
- Wenn ich einen Werkvertrag unterschreibe, verpflichte ich mich…
- Der Unterschied von einem Werkvertrag zu einem normalen Dienstvertrag ist…
- Der Unterschied zwischen „Neuen Selbstständigen“ und „Ein-Personen-Unternehmen“ ist…
- Mach was!
- Ein-Personen-Unternehmen und Neue Selbstständige müssen sich über die SVS selbst versichern. Sie erhalten erst ab einer Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen, ab dem 4.Tag der Erkrankung rückwirkend Krankengeld in der Höhe von rund 30€ pro Tag. Wir fordern für sie:
Für selbstständige KunstvermittlerInnen wie Manuel haben die Arbeitszeiten oft stark variiert, mal gab es mehr, mal weniger zu tun. Diese Abwechslung hatte auch Vorteile, weil man zwischendurch auch immer wieder freie Zeiten hatte. Nachteilig war daran allerdings, dass man pro Führung entlohnt wurde, aber die Vorbereitungszeiten dafür meist unentlohnt blieben. Ein Werkvertrag war für ihn das schlimmste Modell – er bedeutete eine schlechte Entlohnung und keine Absicherung im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Und das, obwohl KunstvermittlerInnen ja nicht unabhängig von den Öffnungszeiten und den Ausstellungsterminen an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können.
Früher gab es für Manuel und seine KollegInnen gar keine Anstellungen, ihr großes Ziel war es daher, Verbesserungen für sich zu bewirken, sie wollten eine selbstbestimmte echte Wahlmöglichkeit zwischen Selbstständigkeit und Anstellung. Lies hier mehr dazu, denn auch du solltest die Wahl haben!
Selbstständig sein darf nicht bedeuten, dass man selbst ständig arbeiten und befürchten muss, im Fall einer Erkrankung vor dem Nichts zu stehen! Wir zeigen dir, worauf du achten musst, damit du abgesichert bist!
Die rechtliche Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis als selbstständig oder unselbstständig zu bewerten ist, ist mitunter komplex und von vielen individuellen Details abhängig. Wir wollen dir hier dabei helfen besser einschätzen zu können, auf was du dich einlässt. Jedenfalls ist es jedoch ratsam, sich persönlich beraten zu lassen!
Vereinfacht gesagt, bedeutet selbstständig sein den eigenen Arbeitsalltag nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Man ist niemandem Rechenschaft schuldig und kann arbeiten, wann, wo und wie man will. Wer als Selbstständiger den vereinbarten Arbeitsauftrag nicht selbst erledigen will oder kann, kann ihn sogar an Dritte weitergeben. Vorsicht ist dabei allerdings geboten, weil Selbstständige für das „Werk“, also das verkaufte Produkt oder die Dienstleistung haften. Das bedeutet, es besteht die Verpflichtung, dass alles ordnungsgemäß und pünktlich erledigt wird, ansonsten drohen Schadenersatzansprüche.
Wenn ich einen Werkvertrag unterschreibe, verpflichte ich mich…
- zu einem „Zielschuldverhältnis„, du schuldest also ein Ergebnis, wie du zu dem Ergebnis kommst, ist deine eigene Angelegenheit.
- zur Herstellung eines „Werkes“, also eines Produktes oder einer Dienstleistung gegen ein Honorar und haftest dafür.
„Früher hat es in der Kunstvermittlung gar keine Anstellungen gegeben. Da hat man dann 10-15 Stunden pro Woche mit Werkverträgen an der Institution gearbeitet oder ist jeden Tag an- und wieder abgemeldet worden.“
Der Unterschied von einem Werkvertrag zu einem normalen Dienstvertrag ist…
- dass du als SelbstständigeR deine eigenen Betriebsmittel verwenden musst.
- dass du die Leistung nicht persönlich erbringen musst, das heißt du kannst dich durch Dritte deiner Wahl vertreten lassen.
- dass du das Erfolgsrisiko trägst und auch dafür haftest.
- dass du keinerlei Weisungsgebundenheit unterliegst.
Der Unterschied zwischen „Neuen Selbstständigen“ und „Ein-Personen-Unternehmen“ ist…
- wer ein freies Gewerbe ausübt und keine Gewerbeberechtigung besitzt, ist einE NeueR SelbstständigeR.
- wer ein geschütztes Gewerbe ausübt, für das eine Gewerbeberechtigung vorgeschrieben ist, ist ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
- Da Neue Selbstständige ohne Gewerbeberechtigung arbeiten, sind sie auch keine Mitglieder der Wirtschaftskammer. Sie haben keine gesetzliche Interessenvertretung.
- EPU sind durch ihre Gewerbeberechtigung auch automatisch Mitglieder der Wirtschaftskammer.
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Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!
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Mach was!
Ein-Personen-Unternehmen und Neue Selbstständige müssen sich über die SVS selbst versichern. Sie erhalten erst ab einer Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen, ab dem 4.Tag der Erkrankung rückwirkend Krankengeld in der Höhe von rund 30€ pro Tag. Wir fordern für sie:
- Krankengeld schon ab dem 1. Krankheitstag!