Ich arbeite als SelbstständigeR
Ich arbeite als SelbstständigeR

„Was passiert aber, wenn man krank wird? Keine Leistung, kein Verdienst.“

Für selbstständige KunstvermittlerInnen wie Manuel haben die Arbeitszeiten oft stark variiert, mal gab es mehr, mal weniger zu tun. Diese Abwechslung hatte auch Vorteile, weil man zwischendurch auch immer wieder freie Zeiten hatte. Nachteilig war daran allerdings, dass man pro Führung entlohnt wurde, aber die Vorbereitungszeiten dafür meist unentlohnt blieben. Ein Werkvertrag war für ihn das schlimmste Modell – er bedeutete eine schlechte Entlohnung und keine Absicherung im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Und das, obwohl KunstvermittlerInnen ja nicht unabhängig von den Öffnungszeiten und den Ausstellungsterminen an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können.

Früher gab es für Manuel und seine KollegInnen gar keine Anstellungen, ihr großes Ziel war es daher, Verbesserungen für sich zu bewirken, sie wollten eine selbstbestimmte echte Wahlmöglichkeit zwischen Selbstständigkeit und Anstellung. Lies hier mehr dazu, denn auch du solltest die Wahl haben!

Vereinfacht gesagt, bedeutet selbstständig sein den eigenen Arbeitsalltag nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Man ist niemandem Rechenschaft schuldig und kann arbeiten, wann, wo und wie man will. Wer als Selbstständiger den vereinbarten Arbeitsauftrag nicht selbst erledigen will oder kann, kann ihn sogar an Dritte weitergeben. Vorsicht ist dabei allerdings geboten, weil Selbstständige für das „Werk“, also das verkaufte Produkt oder die Dienstleistung haften. Das bedeutet, es besteht die Verpflichtung, dass alles ordnungsgemäß und pünktlich erledigt wird, ansonsten drohen Schadenersatzansprüche.

Wenn ich einen Werkvertrag unterschreibe, verpflichte ich mich…

  • zu einem „Zielschuldverhältnis„, du schuldest also ein Ergebnis, wie du zu dem Ergebnis kommst, ist deine eigene Angelegenheit.
  • zur Herstellung eines „Werkes“, also eines Produktes oder einer Dienstleistung gegen ein Honorar und haftest dafür.

Der Unterschied von einem Werkvertrag zu einem normalen Dienstvertrag ist…

  • dass du als SelbstständigeR deine eigenen Betriebsmittel verwenden musst.
  • dass du die Leistung nicht persönlich erbringen musst, das heißt du kannst dich durch Dritte deiner Wahl vertreten lassen.
  • dass du das Erfolgsrisiko trägst und auch dafür haftest.
  • dass du keinerlei Weisungsgebundenheit unterliegst.

Der Unterschied zwischen „Neuen Selbstständigen“ und „Ein-Personen-Unternehmen“ ist…

  • wer ein freies Gewerbe ausübt und keine Gewerbeberechtigung besitzt, ist einE NeueR SelbstständigeR.
  • wer ein geschütztes Gewerbe ausübt, für das eine Gewerbeberechtigung vorgeschrieben ist, ist ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
  • Da Neue Selbstständige ohne Gewerbeberechtigung arbeiten, sind sie auch keine Mitglieder der Wirtschaftskammer. Sie haben keine gesetzliche Interessenvertretung.
  • EPU sind durch ihre Gewerbeberechtigung auch automatisch Mitglieder der Wirtschaftskammer.

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Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht. 

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    Ich bin/war aus eigenem Wunsch selbstständig tätigIch habe/hatte fixe vorgegebene ArbeitszeitenIch habe/hatte im Betrieb einen eigenen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und ComputerIch bin/war selbst die Ansprechperson für einen vorgegebenen ArbeitsbereichIch erfülle/erfüllte vorgegebene Tätigkeiten selbst und darf/durfte mich dabei nicht vertreten lassenIch übernehme/übernahm Tätigkeiten von jemandem, der/die bspw. in Karenz ist/warIch habe/hatte einen WerkvertragIch habe/hatte einen Freien DienstvertragIch habe/hatte eine mündliche VereinbarungIch habe mich selbst bei der SVA versichertIch habe während des Arbeitsverhältnisses Urlaub verbrauchtIch muss/musste meinen Urlaub / Abwesenheiten genehmigen lassenIch habe Honorarnoten gelegtMir werden/wurden Weisungen erteilt und meine Arbeitsleistung kontrolliertMir werden/wurden Überstunden angeordnet

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    Ein-Personen-Unternehmen und Neue Selbstständige müssen sich über die SVS selbst versichern. Sie erhalten erst ab einer Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen, ab dem 4.Tag der Erkrankung rückwirkend Krankengeld in der Höhe von rund 30€ pro Tag. Wir fordern für sie:

    • Krankengeld schon ab dem 1. Krankheitstag!