„Obwohl ich eigentlich Teilzeit arbeite, steht Mehrarbeit bei mir auf der Tagesordnung. Selbst Arbeitstage von 10, 12 Stunden sind keine Seltenheit.“
- Grundsätzliches zu deiner Arbeitszeit…
- Mehrstunden und Überstunden bei Teilzeit…
- Geld oder Zeitausgleich für Mehrstunden…
- Als TeilzeitbeschäftigteR darfst du nicht benachteiligt werden,…
- Mach was!
- In Österreich arbeiten über 800.000 Menschen Teilzeit. Gerade für Frauen ist Teilzeitarbeit typisch. Unsere Forderungen für Teilzeitbeschäftigte sind:
Die Arbeitszeit ist in Österreich sehr ungleich verteilt. Nahezu die Hälfte aller berufstätigen Frauen in Österreich arbeitet in Teilzeit, aber nicht einmal ein Viertel der Männer. Für Frauen bringt das neben einem niedrigeren Einkommen auch noch weitere gravierende Nachteile mit sich. Gudrun ist eine von ihnen. Sie hat einen Dienstvertrag über 25 Stunden pro Woche, arbeitet in der Regel aber trotzdem eher 30 Stunden pro Woche. Dass dies bei der Bemessung der Höhe ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes berücksichtigt werden muss, war ihr bis vor Kurzem noch nicht klar, dank der Unterstützung ihrer Betriebsrätin und der Gewerkschaft GPA erhält sie nun aber ein wesentlich höheres Weihnachtsgeld.
Hier erfährst du alles zum Thema Teilzeitarbeit, was du wissen musst, von Mehrarbeit bis Überstunden, Sonderzahlungen, Verfügbarkeit und Zeitausgleich!
Wenn du einen Teilzeitvertrag hast, warum musst du dann so viel leisten, als ob du Vollzeit arbeiten würdest? Lies hier alles, was du über Teilzeitarbeit wissen musst!
Teilzeit zu arbeiten bedeutet, dass in deinem Arbeitsvertrag eine kürzere Arbeitszeit als Vollzeit vereinbart ist. Du arbeitest also kürzer als die gesetzlich vorgegebenen 40 Stunden bis kollektivvertraglich gültigen 38,5 Stunden pro Woche.
Grundsätzliches zu deiner Arbeitszeit…
Dauer und Lage deiner Arbeitszeit muss mit deinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden! Auch wenn du Gleitzeit beanspruchen kannst, ist es wichtig, dass zumindest eine fiktive Normalarbeitszeit vereinbart wird. Beispielsweise an welchen Wochentagen und ob vormittags oder nachmittags, damit für dich beispielsweise im Fall einer Dienstverhinderung oder eines Feiertags klar ist, wie viele Stunden du noch arbeiten musst. Auch wenn du Stunden reduzieren oder wieder länger arbeiten willst, müssen diese Änderungen schriftlich festgelegt werden.
Mehrstunden und Überstunden bei Teilzeit…
- Wenn du einen Teilzeitvertrag über beispielsweise 29 Stunden pro Woche hast und trotzdem länger arbeiten musst, dann leistest du Mehrstunden.
- Wird die im Kollektivvertrag festgesetzte Normalarbeitszeit für Vollzeiterwerbstätige überschritten, sind es Überstunden.
- Zu Mehrarbeit verpflichtet werden kannst du als Teilzeitbeschäftigte nur dann, wenn für dich keine berücksichtigungswürdigen Interessen wie Kinderbetreuungs- oder Obsorgepflichten dagegen sprechen.
Geld oder Zeitausgleich für Mehrstunden…
- Für Mehrstunden gibt es in der Regel Geld, du kannst aber auch Zeitausgleich vereinbaren.
- Wenn du dir die Mehrstunden ausbezahlen lassen möchtest, dann musst du pro Mehrstunde einen gesetzlichen Zuschlag von 25 % erhalten.
- Wenn du regelmäßig Mehrstunden leistest, muss das auch bei deinen Sonderzahlungen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden! Außer du hast dafür Zeitausgleich vereinbart.
- Wenn du Zeitausgleich konsumieren möchtest, dann bekommst du den Zuschlag von 25 %, wenn du dir den Zeitausgleich nicht innerhalb eines Kalendervierteljahres oder von drei Monaten nehmen konntest.
- In jedem Fall ist es wichtig, sich darüber zu informieren, ob im jeweilig gültigen Kollektivvertrag Ausnahmen oder abweichende Regelungen vereinbart sind!
„Obwohl in meinem Dienstvertrag eine Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche festgelegt ist, arbeite ich selten weniger als 30 Stunden pro Woche.“
Als TeilzeitbeschäftigteR darfst du nicht benachteiligt werden,…
- deswegen musst du auch die gleichen freiwilligen Sozialleistungen wie deine Vollzeit beschäftigten KollegInnen bekommen, zumindest im Verhältnis zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
- daher darf dir auch die Teilnahme an firmeninternen Schulungen und Weiterbildungen nicht verweigert werden.
- dein Arbeitgeber muss dich daher auch über die Ausschreibung von freiwerdenden Arbeitsplätzen mit höherem Arbeitszeitausmaß informieren.
Erzähl uns von dir!
Wir interessieren uns für dich und wollen wissen, wie es dir geht! Hier kannst du uns von deinen Arbeitserfahrungen berichten und uns mitteilen, was du von uns brauchst oder dir wünscht.
Natürlich sind alle deine Informationen bei uns sicher und werden streng vertraulich behandelt. Wenn du uns deine E-Mail-Adresse hinterlässt, melden wir uns auch gerne bei dir, um dich zu unterstützen.
Deine Antworten auf unsere Fragen helfen uns außerdem dabei, unsere Arbeit besser zu machen und genau nach den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Danke, dass du dir Zeit dafür nimmst!
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Mach was!
In Österreich arbeiten über 1 Million Menschen in Teilzeit. Gerade für Frauen ist Teilzeitarbeit typisch. Unsere Forderungen für Teilzeitbeschäftigte sind:
- Ein Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte auf Vollzeit sobald sie ihre Normalarbeitszeit wieder erhöhen wollen!
- Einen Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte weitere Arbeitsstunden aufstocken zu dürfen, bevor neue Stellen mit der gleichen Qualifikation & Tätigkeit im Unternehmen ausgeschrieben werden!
- Der Durchrechnungszeitraum für den Mehrarbeitszuschlag soll von drei Monaten auf einen Monat reduziert werden!