Noch wurde erst die „Phase 1“ des Härtefall-Fonds für Selbstständige in Kraft gesetzt, dessen Bezugskriterien sehr streng sind viele Selbstständige ausschließen. Die „Phase 2“ des Härtefall-Fonds, in der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden soll, soll nach Ostern starten!
Buchführungspflichtige Unternehmen verbuchen Umsätze nach dem Entstehungsprinzip, Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach dem Zuflussprinzip. Beantragt werden kann erst dann, wenn sich die Auftragseinbrüche in fehlenden Umsätzen niederschlagen.
Noch ist bei den vorhandenen Zahlungseingängen/Einnahmen aus Altaufträgen laut Förderrichtlinie von keinem Härtefall auszugehen.
Eine spätere Antragstellung für „Phase 2“ ist natürlich möglich.