Ja, du musst in jedem Fall zumindest unfallversichert werden. Wenn du für dein Praktikum über der Geringfügigkeitsgrenze entschädigt wirst, solltest du außerdem auch kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert sein.
Ja, du musst in jedem Fall zumindest unfallversichert werden. Wenn du für dein Praktikum über der Geringfügigkeitsgrenze entschädigt wirst, solltest du außerdem auch kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert sein.