Nein! Für dich gelten natürlich alle Feiertage wie für allen anderen auch. Wenn dein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, dann musst du dafür trotzdem so bezahlt werden, als ob du an diesem Tag gearbeitet hättest (Feiertagsentgelt). Deswegen muss die Lage deiner Arbeitszeit auch im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf deinem Dienstzettel festgehalten werden.