Teilzeit umfasst jedes Arbeitsverhältnis dessen Entlohnung über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460.66 Euro liegt und ein vertragliches Arbeitszeitausmaß von unter 35 Stunden pro Woche vorsieht.
Teilzeit umfasst jedes Arbeitsverhältnis dessen Entlohnung über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460.66 Euro liegt und ein vertragliches Arbeitszeitausmaß von unter 35 Stunden pro Woche vorsieht.