Selbstständig Tätige, die einen steuerlichen Gewinn aus einer Nebentätigkeit beziehen, der zwischen 730 € und 1.460 € liegt, unterliegen einer „Einschleifregelung“. Dabei ist nicht der gesamte Betrag steuerpflichtig, sondern nur der folgendermaßen errechnete Betrag: (Gewinn – 730) * 2.