Du musst in der Pensions- und Krankenversicherung pflichtversichert werden, wenn du in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen hast (bei einem oder mehreren Dienstgebern), deren Beitragsgrundlagen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigen. Wenn du beispielsweise am 6., 7. und 20.12. für jeweils 250 Euro fallweise beschäftigt warst, muss dein Versicherungsschutz am 6.12. beginnen und durchgehend bis zum 31.12. bestehen. Die Beiträge für die Sozialversicherung müssen dafür später von dir nachgezahlt werden!