Wenn der vereinbarte Endzeitpunkt deines befristeten Vertrags noch vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots liegt, verlängert sich deine Frist von Gesetzes wegen automatisch bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt ist.