• in deinem eigenen Interesse oder zu Ausbildungszwecken
  • für die Dauer der Vertretung von anderen Beschäftigten, beispielsweise während einer Karenz
  • für einen vorübergehenden Arbeitsbedarf (Abdeckung einer Arbeitsspitze, Saison)
  • zur weiteren Erprobung, wenn die „normale“ Probezeit wegen den besonderen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsplatzes nicht ausreicht