Für dich gelten die gleichen Rechte, wie auch für alle anderen Angestellten. Für dich gilt also:

  • das Urlaubsrecht,
  • das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • das Recht auf Pflegefreistellung,
  • das Recht auf Abfertigung und
  • die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).