Wenn du als ScheinselbstständigeR beschäftigt wurdest, dann fordert die Krankenkasse die fälschlicherweise an die SVS bezahlten Beiträge von der SVS ein. Außerdem muss dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für dich nachzahlen. Für dich entstehen keine Kosten. Solltest du für die SVS fälschlicherweise zu viel eingezahlt haben, erhältst du dieses Geld zurück.