Wenn du mehrfach versichert (über deine selbstständige und unselbstständige Arbeit) bist, können deine SVS-Beiträge womöglich auch wegfallen. Liegst du beispielsweise mit deinem Einkommen unter der Steuergrenze oder erzielst du einen Verlust aus deiner selbständigen Tätigkeit, dann musst du keine SVS-Beiträge zahlen, wenn deine Beitragsgrundlage für die Krankenkasse bereits die SVS-Mindest­beitragsgrundlage erreicht.