Ja! Wenn du regelmäßig Mehrstunden leistest, muss das auch bei Sonderzahlungen berücksichtigt werden – außer du hast für die Mehrarbeit Zeitausgleich vereinbart.
Ja! Wenn du regelmäßig Mehrstunden leistest, muss das auch bei Sonderzahlungen berücksichtigt werden – außer du hast für die Mehrarbeit Zeitausgleich vereinbart.