Dein Mindestgehalt, die Zulagen und Zuschläge müssen von der Firma, die dich beschäftigt, immer getrennt ausgewiesen werden und deine Einsatzinformation muss die Einstufung im Kollektivvertrag und die dazugehörigen Anforderungen bzw. nötigen Qualifikationen enthalten, damit alles gut nachvollziehbar ist.