Nein, grundsätzlich nicht. Die Vereinbarung eines weiteren befristeten Arbeitsverhältnisses in unmittelbarem Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis oder mit kurzer zeitlicher Unterbrechung (Folgebefristung) muss durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe sachlich gerechtfertigt sein.
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Kann ich als Zeitarbeitskraft befristet beschäftigt werden?
Grundsätzlich nicht, die Befristung eines Arbeitsverhältnisses während einer Arbeitskräfteüberlassung ist nur bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung rechtswirksam. Eine solche sachliche Rechtfertigung kann beispielsweise bei einer Befristung wegen Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung vorliegen.