Mach einen Lohnsteuerausgleich!

Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.600 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, kannst du dir diese mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückholen!

Unterschreibe keinesfalls eine Verzichtserklärung!

Bitte achte bei allem was du unterschreibst immer auch auf das Kleingedruckte. Dort werden gerne Verzichtserklärungen versteckt. Du könntest dadurch Ansprüche verlieren, die dir zustehen!

Kontrolliere deine Lohnabrechung!

Alle Beschäftigten müssen eine Lohnabrechnung erhalten! Wenn dir zu wenig bezahlt wurde (z.B. Überstunden oder Urlaubsersatzleistung), solltest du deinen Arbeitgeber sofort per Einschreiben zu einer Nachzahlung auffordern. Wenn du zu lange damit wartest, dann kannst auf Grund von Verfallsbestimmung Geld verlieren. Wir helfen dir auch gerne dabei.

Faktencheck: Abfertigung Neu

Seit 2003 gilt die Abfertigung Neu. Seither bekommen alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung. Allerdings nicht mehr direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt, sondern von einer Abfertigungskasse. Wir erklären, was das genau heißt und wie Sie an Ihr Geld kommen!