Ja, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigt. Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist keine Abrechnung als vollversicherteR BeschäftigteR möglich.
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Wie lange darf ich für einen Dienstgeber arbeiten, wenn ich fallweise beschäftigt bin?
Du darfst maximal 5 Tage pro Monat, beziehungsweise kürzer als eine Woche, in unregelmäßiger Folge tageweise beschäftigt werden.