Darf ich mir als FreieR DienstnehmerIn meine Arbeitszeit selbst einteilen?

Ja, einer der Vorzüge eines Freien Dienstvertrages ist, dass du dir deine Arbeitszeit selbst einteilen kannst. Du kannst also dann arbeiten, wenn es dir selbst am besten passt, egal, ob das abends, morgens oder am Wochenende ist. Du musst dich an keine fixen Arbeitszeiten halten, die dir dein Arbeitgeber vorgibt.

Bin ich als FreieR DienstnehmerIn kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert?

Sobald deine monatliche Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro liegt, muss dich dein Arbeitgeber bei der Sozialversicherung anmelden und du bist vollversichert. Wenn die Bezahlung für deine Leistung unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und du keinen anderen Job hast, über den du versichert bist, musst du dich selbst versichern!