Ja, allerdings erst ab einem jährlichen Umsatz von 30.000 €, wenn dein Umsatz darunter liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Autor-Archive: veronikabohrnmena
Kann ich als FreieR DienstnehmerIn in Bildungskarenz gehen?
Ja, du hast Anspruch auf Bildungskarenz.
Erhalte ich als Freie Dienstnehmerin Wochengeld?
Ja, du kannst Wochengeld beziehen; es richtet sich nach deinen Einkünften der letzten drei Monate.
Bin ich als FreieR DienstnehmerIn gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Ja, du bist arbeitslosenversichert, einbezogen in die Abfertigung Neu und in den Insolvenzausgleichfonds.
Habe ich als FreieR DienstnehmerIn Anspruch auf Krankengeld?
Ja, du hast ab dem 4. Tag der Erkrankung Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Werde ich als FreieR DienstnehmerIn von meinem Arbeitgeber versichert?
Ja, wenn deine Bezahlung bei mehr 475,86 Euro pro Monat liegt, dann musst du von deinem Arbeitgeber vollversichert werden.
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