Ab wann muss ich als MehrfachbeschäftigteR Steuern bezahlen?

Bei selbstständigen und unselbstständigen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit muss ab 730,– Gewinn und ab einem Gesamteinkommen von über 12.000,– (Stand 2019) jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden, nach der die Steuerhöhe berechnet wird.

Wann wird die Beitragshöhe für die SVS berechnet?

Die Höhe der SVS-Beiträge wird bei Mehrfachversicherten überprüft, sobald die Beitragsgrundlagen aus allen Versicherungen endgültig festgestellt sind. Das kann bis zu 36 Monate dauern. Dabei kann es zur Nach­forderung oder Gutschrift von SVS-Beiträgen kommen – du solltest dich deswegen im Vorfeld gut informieren!

Wie werden die Beiträge bei niedriger SVS-Beitragsgrundlage berechnet?

Wenn du mehrfach versichert (über deine selbstständige und unselbstständige Arbeit) bist, können deine SVS-Beiträge womöglich auch wegfallen. Liegst du beispielsweise mit deinem Einkommen unter der Steuergrenze oder erzielst du einen Verlust aus deiner selbständigen Tätigkeit, dann musst du keine SVS-Beiträge zahlen, wenn deine Beitragsgrundlage für die Krankenkasse bereits die SVS-Mindest­beitragsgrundlage erreicht.

Was ist die „Differenzbeitragsvorschreibung“?

Bei der „Differenzbeitragsvorschreibung“ achten die Krankenkassen bei der Bildung der Beitragsgrundlage darauf, dass die Höchstbeitragsgrundlage insgesamt nicht überschritten wird. Du kannst damit im Vorhinein verhindern, dass die Höchstbeitragsgrundlage wegen einer Mehrfachversicherung überschritten wird und du zu viel einzahlst.