Ab einem steuerlichen Gewinn von 11.000 € pro Kalenderjahr beginnt die Steuerpflicht, wegen der du dann auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst.
Kategorie-Archive: Häufige Fragen
Bin ich als FreieR DienstnehmerIn auch umsatzsteuerpflichtig?
Ja, allerdings erst ab einem jährlichen Umsatz von 30.000 €, wenn dein Umsatz darunter liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Kann ich als FreieR DienstnehmerIn in Bildungskarenz gehen?
Ja, du hast Anspruch auf Bildungskarenz.
Erhalte ich als Freie Dienstnehmerin Wochengeld?
Ja, du kannst Wochengeld beziehen; es richtet sich nach deinen Einkünften der letzten drei Monate.
Bin ich als FreieR DienstnehmerIn gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Ja, du bist arbeitslosenversichert, einbezogen in die Abfertigung Neu und in den Insolvenzausgleichfonds.
Habe ich als FreieR DienstnehmerIn Anspruch auf Krankengeld?
Ja, du hast ab dem 4. Tag der Erkrankung Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Werde ich als FreieR DienstnehmerIn von meinem Arbeitgeber versichert?
Ja, wenn deine Bezahlung bei mehr 475,86 Euro pro Monat liegt, dann musst du von deinem Arbeitgeber vollversichert werden.
Darf ich mir als FreieR DienstnehmerIn meine Arbeitszeit selbst einteilen?
Ja, einer der Vorzüge eines Freien Dienstvertrages ist, dass du dir deine Arbeitszeit selbst einteilen kannst. Du kannst also dann arbeiten, wenn es dir selbst am besten passt, egal, ob das abends, morgens oder am Wochenende ist. Du musst dich an keine fixen Arbeitszeiten halten, die dir dein Arbeitgeber vorgibt.
Darf ich als FreieR DienstnehmerIn arbeiten, wo ich möchte?
Ja, du kannst deinen Arbeitsort frei wählen, wie du es möchtest. Du kannst von Zuhause aus, im Kaffeehaus oder auch im Ausland arbeiten. Du musst dich an keine Anwesenheitspflicht im Büro oder in der Nähe des Firmensitzes halten.
Bin ich als FreieR DienstnehmerIn kranken-, arbeitslosen- und pensionsversichert?
Sobald deine monatliche Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro liegt, muss dich dein Arbeitgeber bei der Sozialversicherung anmelden und du bist vollversichert. Wenn die Bezahlung für deine Leistung unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und du keinen anderen Job hast, über den du versichert bist, musst du dich selbst versichern!