Wenn du selbständiges Einkommen mit einem Gewinn von über 30.000 Euro im Jahr beziehst, dann bist du verpflichtet, die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) einzuheben.
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Ab wann muss ich als MehrfachbeschäftigteR Steuern bezahlen?
Bei selbstständigen und unselbstständigen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit muss ab 730,– Gewinn und ab einem Gesamteinkommen von über 12.000,– (Stand 2019) jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden, nach der die Steuerhöhe berechnet wird.
Wann wird die Beitragshöhe für die SVS berechnet?
Die Höhe der SVS-Beiträge wird bei Mehrfachversicherten überprüft, sobald die Beitragsgrundlagen aus allen Versicherungen endgültig festgestellt sind. Das kann bis zu 36 Monate dauern. Dabei kann es zur Nachforderung oder Gutschrift von SVS-Beiträgen kommen – du solltest dich deswegen im Vorfeld gut informieren!
Wie werden die Beiträge bei niedriger SVS-Beitragsgrundlage berechnet?
Wenn du mehrfach versichert (über deine selbstständige und unselbstständige Arbeit) bist, können deine SVS-Beiträge womöglich auch wegfallen. Liegst du beispielsweise mit deinem Einkommen unter der Steuergrenze oder erzielst du einen Verlust aus deiner selbständigen Tätigkeit, dann musst du keine SVS-Beiträge zahlen, wenn deine Beitragsgrundlage für die Krankenkasse bereits die SVS-Mindestbeitragsgrundlage erreicht.
Wie kann ich die Differenzbeitragsvorschreibung geltend machen?
Du musst dazu die Nachweise (Gehaltszettel) über die Höhe deiner unselbständigen Einkünfte an die SVS schicken.
Was ist die „Differenzbeitragsvorschreibung“?
Bei der „Differenzbeitragsvorschreibung“ achten die Krankenkassen bei der Bildung der Beitragsgrundlage darauf, dass die Höchstbeitragsgrundlage insgesamt nicht überschritten wird. Du kannst damit im Vorhinein verhindern, dass die Höchstbeitragsgrundlage wegen einer Mehrfachversicherung überschritten wird und du zu viel einzahlst.
Muss ein Werkvertrag schriftlich vereinbart werden?
Nein, ein Werkvertrag kann auch nur mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich allerdings, die wesentlichen Punkte im Vorfeld schriftlich festzulegen.
Steuersätze für Freie DienstnehmerInnen
unter 11.000 € – 0 % 11.000 – 18.000 € – 25 % 18.000 – 31.000 € – 35 % 31.000 – 60.000 € – 42 % 60.000 – 90.000 € – 48 % 90.000 – 1 Mio. € – 50% über 1 Mio. € – 55 %
Wann muss ich als FreieR DienstnehmerIn meine Einkommenssteuererklärung abgeben?
Die Einkommenssteuererklärung musst du bis zum 30. April des Folgejahres abgeben, über finanz-online kannst du sie auch erst bis zum 30. Juni des Folgejahres durchführen.
Ab wann muss ich als FreieR DienstnehmerIn Steuern bezahlen?
Ab einem steuerlichen Gewinn von 11.000 € pro Kalenderjahr beginnt die Steuerpflicht, wegen der du dann auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben musst.