Wie lange muss ich als geringfügig BeschäftigteR arbeiten?

Für dich gilt als geringfügig BeschäftigteR das gleiche kollektivvertragliche Mindestgehalt, wie für deine Vollzeit beschäftigten KollegInnen. Es muss also berechnet werden, wie viele Stunden Arbeitszeit möglich sind, ohne die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro zu überschreiten. In der Regel sollten das nicht mehr als 8 Stunden pro Woche sein, es können aber natürlich auch weniger oder …

Gilt für mich als geringfügig BeschäfitgteR auch eine Kündigungsfrist?

Ja, dein Arbeitgeber muss eine 6-wöchige Künd­ig­ungs­frist einhalten. Wenn dein Arbeitgeber das Dienstverhältnis vor Ablauf der 6 Wochen auflösen möchte, steht dir eine Kündigungsentschädigung zu – das ist alles, was du während der Kündigungsfrist verdient hättest!

Welche Rechte gelten für mich als geringfügig BeschäfitgteR?

Für dich gelten die gleichen Rechte, wie auch für alle anderen Angestellten. Für dich gilt also: das Urlaubsrecht, das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Recht auf Pflegefreistellung, das Recht auf Abfertigung und die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).

Wie viel darf ich als geringfügig BeschäftigteR verdienen?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 460,66 Euro pro Monat. Sobald du mehr verdienst, musst du vollversichert werden. Vorsicht, wenn du die Grenze durch zwei oder mehrere geringfügige Jobs überschreitest, wirst du eine Nachzahlung von der Krankenkasse erhalten!