Nein, du bist nicht arbeitslosenversichert, kannst aber freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Dabei besteht die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen (ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage). Die Beitragsgrundlage muss bei Eintritt in die Arbeitslosenversicherung gewählt werden und gilt dann für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung!
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Ab wann gilt die Pflichtversicherung bei der SVS?
Deine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen eingetreten sind, z.B. am Tag deiner Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung, der Tag deines Eintrittes in eine OHG/OEG, der Bestellung zu dem/der KomplementärIn einer KG/KEG oder Bestellung zum/zur geschäftsführenden GmbH-GesellschafterIn.
Wie hoch sind die Beiträge für die SVS?
Die monatlichen Beiträge liegen bei mindestens (Werte 2021): 106,26 € für die Pensionsversicherung 32,36 € für die Krankenversicherung 10,42 € für die Unfallversicherung 7,28 € für die Selbständigenvorsorge Die vorläufigen Beiträge werden auf Basis deines tatsächlich erzielten Einkommens bis zu drei Jahre im Nachhinein endgültig berichtigt. Es kommt daher zu Nachzahlungen oder Guthaben von Beiträgen!
Ab wann muss ich mich als EPU bei der SVS selbst versichern?
Wenn du jährlich mehr als 5.361,72 Euro Gewinn erwirtschaftest. Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung ist immer dein steuerpflichtiges Einkommen (Einnahmen minus Ausgaben) zuzüglich Hinzurechnungen (gemäß § 25 Abs. 2 GSVG), diese sind vor allem bezahlte Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge.
Wie werde ich als SelbstständigeR ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU)?
Wenn du ein Unternehmen führst, für das du eine Gewerbeberechtigung brauchst, weil es ein geschütztes Gewerbe ist und du niemanden in deinem Unternehmen anstellst, dann bist du ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
Wenn ich als (Schein-)SelbstständigeR rückwirkend von der Krankenkasse angestellt wurde, was passiert dann mit meinen SVS-Beiträgen?
Wenn du als ScheinselbstständigeR beschäftigt wurdest, dann fordert die Krankenkasse die fälschlicherweise an die SVS bezahlten Beiträge von der SVS ein. Außerdem muss dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für dich nachzahlen. Für dich entstehen keine Kosten. Solltest du für die SVS fälschlicherweise zu viel eingezahlt haben, erhältst du dieses Geld zurück.
Wenn ich als (Schein-)SelbstständigeR rückwirkend von der Krankenkasse angestellt wurde, muss ich dann Beiträge nachzahlen?
Nein, wenn du als ScheinselbstständigeR beschäftigt wurdest, dann muss dein Arbeitgeber deine Sozialversicherungsbeiträge für dich nachzahlen.
Muss ein Werkvertrag schriftlich vereinbart werden?
Nein, ein Werkvertrag kann auch nur mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich allerdings, die wesentlichen Punkte im Vorfeld schriftlich festzulegen.