Darf ich während der Arbeit eigenmächtig eine Schutzmaske aufsetzen?

Wenn durch deine Arbeit keine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung entsteht, weil du beispielsweise keinen Kontakt mit KundInnen/ KlientInnen oder PatientInnen hast, ist dein Arbeitgeber noch dazu berechtigt, dir das Tragen von Schutzmaske zu untersagen. Das kann hängt aber noch von der jeweiligen Gefahrenlage und Branche ab und muss daher im Einzelfall beurteilt werden. …

Was für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kann ich mir von meinem Arbeitgeber zu erwarten?

Dein Arbeitgeber muss zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung der Beschäftigten bestmöglich verhindern. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu Hygieneempfehlungen für die Beschäftigten und eine allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen. Die Verpflichtung, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber nur in Sonderfällen, beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in …

Bekomme ich weiterhin mein Arbeitsentgelt, wenn ich wegen einer Quarantäne nicht arbeiten kann?

Ja, dein Arbeitgeber muss dein Entgelt weiterzahlen. Die Firma bekommt diese Kosten dann entsprechend ersetzt. Die Bundesregierung hat inzwischen bestätigt, dass eine Entgeltfortzahlung abgesichert ist. Dein Arbeitgeber kann mit einem Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Wirkungsbereich die Quarantäne verhängt wurde, das von ihm geleistete Entgelt sowie den darauf entfallenden Dienstgeberanteil für die Sozialversicherung vom …

Ich habe mein Arbeitsverhältnis selbst aus Angst vor dem Corona-Virus beendet. Verliere ich jetzt für die ersten vier Wochen mein Arbeitslosengeld?

Das wird im Einzelfall geprüft. Gib dem AMS bekannt, warum du das Arbeitsverhältnis beendet hast. Das AMS wird entscheiden, ob ein Nachsichtsgrund vorliegt. Hier findest du alle aktuellen Informationen dem AMS zum Coronavirus!

Muss ich bei der Sozialversicherung gemeldet und versichert werden?

Ja, du musst in jedem Fall zumindest unfallversichert werden. Wenn du für dein Praktikum über der Geringfügigkeitsgrenze entschädigt wirst, solltest du außerdem auch kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert sein.