Ist es in Ordnung, wenn mir als VolontärIn nichts für meine Arbeit bezahlt wird?

Wenn du einE echteR VolontärIn bist, du also selbst bestimmen kannst, was du und wann du es machst und von dir keine Leistungen verlangt werden, dann ja. Wenn von dir jedoch Arbeitsleistungen verlangt oder dir Dinge aufgetragen werden, dann nicht, denn dann musst du für deine Arbeit auch bezahlt werden.

Darf ich als befristet BeschäftigteR schlechter verdienen als meine KollegInnen?

Nein, natürlich nicht! Für dich gilt der gleiche Kollektivvertrag wie für deine KollegInnen und du musst mit Ausnahme einer kurzzeitigen Entwicklungseinstufung auch identisch eingestuft werden.

Was sind sachliche Gründe, die eine Befristung rechtfertigen können?

in deinem eigenen Interesse oder zu Ausbildungszwecken für die Dauer der Vertretung von anderen Beschäftigten, beispielsweise während einer Karenz für einen vorübergehenden Arbeitsbedarf (Abdeckung einer Arbeitsspitze, Saison) zur weiteren Erprobung, wenn die „normale“ Probezeit wegen den besonderen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsplatzes nicht ausreicht

Was passiert, wenn ich, während ich befristet beschäftigt bin, schwanger werde?

Wenn der vereinbarte Endzeitpunkt deines befristeten Vertrags noch vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots liegt, verlängert sich deine Frist von Gesetzes wegen automatisch bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt ist.

Kann ich zweimal hintereinander befristet beschäftigt werden?

Nein, grundsätzlich nicht. Die Vereinbarung eines weiteren befristeten Arbeitsverhältnisses in unmittelbarem Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis oder mit kurzer zeitlicher Unterbrechung (Folgebefristung) muss durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe sachlich gerechtfertigt sein.