Muss ich meinen Arbeitstag an einem anderen Tag nachholen, wenn er auf einen Feiertag fällt?

Nein! Für dich gelten natürlich alle Feiertage wie für allen anderen auch. Wenn dein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, dann musst du dafür trotzdem so bezahlt werden, als ob du an diesem Tag gearbeitet hättest (Feiertagsentgelt). Deswegen muss die Lage deiner Arbeitszeit auch im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf deinem Dienstzettel festgehalten werden.

Wie lange muss ich als geringfügig BeschäftigteR arbeiten?

Für dich gilt als geringfügig BeschäftigteR das gleiche kollektivvertragliche Mindestgehalt, wie für deine Vollzeit beschäftigten KollegInnen. Es muss also berechnet werden, wie viele Stunden Arbeitszeit möglich sind, ohne die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro zu überschreiten. In der Regel sollten das nicht mehr als 8 Stunden pro Woche sein, es können aber natürlich auch weniger oder …

Gilt für mich als geringfügig BeschäfitgteR auch eine Kündigungsfrist?

Ja, dein Arbeitgeber muss eine 6-wöchige Künd­ig­ungs­frist einhalten. Wenn dein Arbeitgeber das Dienstverhältnis vor Ablauf der 6 Wochen auflösen möchte, steht dir eine Kündigungsentschädigung zu – das ist alles, was du während der Kündigungsfrist verdient hättest!

Welche Rechte gelten für mich als geringfügig BeschäfitgteR?

Für dich gelten die gleichen Rechte, wie auch für alle anderen Angestellten. Für dich gilt also: das Urlaubsrecht, das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Recht auf Pflegefreistellung, das Recht auf Abfertigung und die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).